Rechtsprechung
BGH, 21.04.1993 - XII ZB 51/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Berufungsbegründung - Überprüfungspflicht des Prozessbevollmächtigten bezüglich der Vollständigkeit und Richtigkeit der Rechtsmittelschrift
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91
Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer …
Auszug aus BGH, 21.04.1993 - XII ZB 51/93
Das Oberlandesgericht hat mit zutreffenden Erwägungen und in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerfG NJW 1991, 3140;… Senatsbeschluß vom 12. April 1989 - IVb ZB 23/89 = BGHR ZPO § 518 Abs. 2 Nr. 1, Urteilsbezeichnung 3, m.w.N.) angenommen, daß der Schriftsatz vom 7. Dezember 1992 keine ordnungsgemäße Berufung gegen das Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 25. September 1992 enthält, und es hat außerdem - ebenfalls rechtsfehlerfrei - einen Wiedereinsetzungsgrund im Sinne von § 233 ZPO verneint. - BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 23/89
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsschrift - Bedeutung der …
Auszug aus BGH, 21.04.1993 - XII ZB 51/93
Das Oberlandesgericht hat mit zutreffenden Erwägungen und in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerfG NJW 1991, 3140; Senatsbeschluß vom 12. April 1989 - IVb ZB 23/89 = BGHR ZPO § 518 Abs. 2 Nr. 1, Urteilsbezeichnung 3, m.w.N.) angenommen, daß der Schriftsatz vom 7. Dezember 1992 keine ordnungsgemäße Berufung gegen das Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 25. September 1992 enthält, und es hat außerdem - ebenfalls rechtsfehlerfrei - einen Wiedereinsetzungsgrund im Sinne von § 233 ZPO verneint. - BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 127/86
Fristwahrung bei Eingang eines Schreibens in gemeinsamer Briefannahme der …
Auszug aus BGH, 21.04.1993 - XII ZB 51/93
Es gehört zu den eigenverantwortlich wahrzunehmenden Aufgaben des ein Rechtsmittel einlegenden Prozeßbevollmächtigten, die Rechtsmittelschrift vor der Unterzeichnung auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen (Senatsbeschluß vom 12. November 1986 - IVb ZB 127/86 = BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelschrift 2); dies umfaßt auch die Überprüfung der genauen Parteibezeichnung (hier: bei einem Scheidungsverbundurteil Antragsteller und Antragsgegner) und des Aktenzeichens des anzufechtenden Urteils, insbesondere wenn unter dem Datum der anzufechtenden Entscheidung ein weiteres Urteil zwischen den Parteien ergangen ist und wenn zudem - entgegen § 518 Abs. 3 ZPO - keine Anweisung erteilt ist, der Rechtsmittelschrift eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift des anzufechtenden Urteils beizufügen.
- BGH, 05.06.2003 - VII ZB 33/02
Anforderungen an die Bezeichnung der rechtsmittelführenden Partei in der …
Danach gehört es zu den eigenverantwortlich wahrzunehmenden Aufgaben des ein Rechtsmittel einlegenden Prozeßbevollmächtigten, selbst sorgfältig zu überprüfen und damit sicherzustellen, daß die Parteirolle in der Rechtsmittelschrift genau angegeben ist (BGH, Beschluß vom 21. April 1993 - XII ZB 51/93 - sowie Beschluß vom 31. März 1999 - III ZB 7/99, BGHR ZPO § 233, Rechtsmittelschrift 8 und 15). - BGH, 08.02.1994 - VI ZB 46/93
Sofortige Beschwerde - Unzulässige Verwerfung der Berufung - Vollständige …
Eine andere Beurteilung wäre nur dann angebracht, wenn in dem in der Berufungsschrift mit zutreffendem Aktenzeichen bezeichneten Rechtsstreit mehrere Urteile ergangen wären, die für eine Anfechtung in Frage gekommen wären (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 21. April 1993 - XII ZB 51/93 - BGHR ZPO § 518 Abs. 2 Nr. 1 - Urteilsbezeichnung 6).